Fotografia © Michael Moser
Fotografia © Michael Moser
Fotografia © Michael Moser
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Fotografia © Michael Moser
Fotografia © Michael Moser
Fotografia © Michael Moser
Fotografia © Michael Moser
Fotografia © Michael Moser
Dibuix © TCHOBAN VOSS Architekten
Dibuix © TCHOBAN VOSS Architekten
Dibuix © TCHOBAN VOSS Architekten
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Fotografia © Michael Moser
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Fotografia © Michael Moser
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Landgericht Halle (Saale)

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Localització
Hansering 13, 06108 Halle an der Saale, Germany
Any
2012
Client
Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt
Equip
Projektpartner: Jörg Rudloff, Projektleiter: Bettina Kempe, Mitarbeiter: Kay Wenzel
Landschaftsplaner
stork Plan, Halle
Interieur
Anke Augsburg Licht:, Leipzig
Statik
IB Jakob, Halle
Restaurator
Atelier Schöne, Halle

Sanierung mit Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Wiederherstellung des bauzeitlichen Erscheinungsbildes unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an eine zeitgemäße Justiz mit moderner Daten- und Kommunikationstechnik und sicherheitstechnischen Anforderungen. Das Gebäude ist ein Baudenkmal, zugleich ist es Teil eines Denkmalbereiches.

Das Gerichtsgebäude in Halle wurde zwischen 1901 und 1905 als mächtiger, das Stadtbild prägender viergeschossiger Bau errichtet. Innen und außen befinden sich zahlreiche Bauverzierungen im Stil der späten Gotik und Frührenaissance. Das Haupttreppenhaus ist als steile, gewölbte Kuppelhalle gestaltet. Dieses Baudenkmal zählt zu den aufwendigsten und architekturgeschichtlich bedeutendsten Justizpalästen der Wilhelminischen Zeit. Zugleich ist es ein Teil eines städtischen Denkmalbereichs. Ursprünglich als Zivilgericht errichtet, wird der Gebäudekomplex heute als Landgericht genutzt.

In Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden wurden in den vergangenen Jahren Teile des Gebäudes und der Fassade bereits saniert – bei den weiteren Sanierungsschritten wurden diese Maßnahmen berücksichtigt. Das übergeordnete Ziel der Denkmalpflege bestand darin, das bauzeitliche
Erscheinungsbild außen und in ausgewählten Bereichen innen wiederherzustellen. Der Fokus lag einerseits auf der Wiederherstellung der Fassaden, Fenster und Türen sowie auf ausgewählten öffentlich zugänglichen Räumen, insbesondere auf dem Eingangsbereich und dem Haupttreppenhaus, den Treppenhäusern, Fluren und einigen Verhandlungsräumen.

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